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Recht und Steuern

Grundsteuerreform: was Eigentümer in Wuppertal wissen müssen

Neue Grundsteuer seit der Reform: was sich für Eigentümer in Wuppertal geändert hat, wie der Wert ermittelt wird und wo Sie Ihren Bescheid prüfen.

  • Veröffentlicht am
  • Aktualisiert am
  • 3 Min. Lesezeit

Die Grundsteuer betrifft jeden Eigentümer, ob Einfamilienhaus in Ronsdorf, Eigentumswohnung in Elberfeld oder Mehrfamilienhaus in Barmen. Mit der Reform wurden alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet. Hier lesen Sie, was sich geändert hat, wie der neue Wert zustande kommt und wo Sie Ihre Bescheide prüfen.

Stand dieses Beitrags: Oktober 2026. Steuerregeln und Hebesätze können sich ändern. Maßgeblich sind Ihre Bescheide und die Auskünfte von Finanzamt und Stadt Wuppertal.

Warum die Grundsteuer neu berechnet wird

Bis Ende 2024 beruhte die Grundsteuer auf sogenannten Einheitswerten. In Westdeutschland gingen sie auf die Wertverhältnisse von 1964 zurück. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Bewertung 2018 für verfassungswidrig erklärt, weil gleichartige Grundstücke inzwischen sehr unterschiedlich behandelt wurden.

Daraufhin wurde das Bewertungsrecht neu geregelt. Die Reform wurde 2019 beschlossen und 2021 mit dem Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz noch einmal angepasst. Alle Grundstücke wurden zum Stichtag 1. Januar 2022 neu bewertet. Seit dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach den neuen Werten erhoben.

Was Eigentümer tun mussten

Für die Neubewertung mussten Eigentümer 2022 und Anfang 2023 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts beim Finanzamt einreichen, in der Regel elektronisch über ELSTER. Auf dieser Grundlage hat das Finanzamt die neuen Bescheide erlassen.

Wer bis heute keine Erklärung abgegeben hat, sollte das umgehend nachholen. Das Finanzamt kann den Wert sonst schätzen.

In drei Schritten zur Grundsteuer

Bescheid Was festgelegt wird
Grundsteuerwertbescheid vom Finanzamt der Grundsteuerwert Ihres Grundstücks
Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt der Messbetrag: Grundsteuerwert mal gesetzliche Steuermesszahl
Grundsteuerbescheid der Stadt Wuppertal die zu zahlende Steuer: Messbetrag mal Hebesatz der Stadt

Die Bescheide bauen aufeinander auf. Einen Fehler im Grundsteuerwert, etwa eine falsche Wohnfläche, müssen Sie deshalb beim Finanzamt angreifen, nicht beim Grundsteuerbescheid der Stadt.

Wie der Grundsteuerwert ermittelt wird

Nordrhein-Westfalen wendet das Bewertungsmodell des Bundes an. Für Wohngrundstücke, also Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Eigentumswohnungen, berechnet das Finanzamt den Wert in einem vereinfachten Ertragswertverfahren. Einfließen unter anderem:

  • Bodenrichtwert und Grundstücksfläche
  • Wohnfläche
  • Gebäudeart und Baujahr
  • eine gesetzlich festgelegte, pauschale Nettokaltmiete, die sich nach dem Mietniveau der Gemeinde richtet

Für Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke gilt ein vereinfachtes Sachwertverfahren.

Wichtig: Der Grundsteuerwert ist ein typisierter Steuerwert. Mit dem Preis, den Ihre Immobilie am Markt erzielen würde, hat er wenig zu tun. Wer den Marktwert kennen möchte, etwa für einen Verkauf oder eine Erbschaft, braucht eine eigene Bewertung.

Was in Wuppertal gilt

Wie viel Sie am Ende zahlen, hängt vom Hebesatz ab, den der Rat der Stadt Wuppertal festlegt. Ziel der Reform war, dass die Gemeinden insgesamt nicht mehr Grundsteuer einnehmen als vorher. Für einzelne Eigentümer kann die Steuer seit 2025 trotzdem deutlich höher oder niedriger ausfallen als früher, weil sich die Werte ganz unterschiedlich verschoben haben.

Welche Hebesätze in Wuppertal aktuell gelten, steht in der Hebesatzsatzung der Stadt und auf Ihrem Grundsteuerbescheid.

Ihren Bescheid prüfen

Gehen Sie den Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts in Ruhe durch:

  • Stimmen Grundstücksfläche und Wohnfläche?
  • Ist die Gebäudeart richtig erfasst, zum Beispiel Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung?
  • Stimmt das Baujahr?
  • Passt der Bodenrichtwert zu Ihrer Lage? Die Bodenrichtwerte in Nordrhein-Westfalen können Sie im amtlichen Portal BORIS.NRW einsehen.
  • Ist der Bescheid an die richtige Person gerichtet, etwa nach einem Verkauf oder einem Erbfall?

Einspruch gegen einen Bescheid des Finanzamts ist in der Regel nur innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe möglich. Ist die Frist abgelaufen, lassen sich manche Fehler noch auf anderem Weg korrigieren. Lassen Sie das von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater prüfen.

Wie wir Sie unterstützen

Zur Grundsteuer selbst beraten Steuerberater und Finanzamt. Wir helfen Ihnen bei der Frage, die oft dahintersteht: Was ist meine Immobilie am Markt wirklich wert? Auf Wunsch ordnen wir Angaben wie Wohnfläche und Bodenrichtwert für Ihre Immobilie ein und ermitteln ihren aktuellen Marktwert.

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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