Recht und Steuern
Scheidung und Immobilie: Optionen für das gemeinsame Zuhause
Verkaufen, übernehmen oder vermieten? Welche Wege es bei einer Scheidung für das gemeinsame Haus gibt und warum ein Verkehrswertgutachten hilft.
- Veröffentlicht am
- Aktualisiert am
- 3 Min. Lesezeit
Eine Trennung ist emotional belastend genug. Dazu kommt die Frage, was aus dem gemeinsamen Haus oder der gemeinsamen Eigentumswohnung wird. Viele Paare fühlen sich damit in dieser Lage überfordert. Dabei gibt es mehrere gangbare Wege. Wie wir Sie dabei begleiten, steht unter Immobilie bei Trennung und Scheidung. Welcher zu Ihnen passt, hängt von Ihrer Lebenssituation, den Eigentumsverhältnissen und den Finanzen ab.
Wir begleiten Sie dabei sachlich und mit dem Ziel, beiden Seiten gerecht zu werden.
Zuerst die wichtigsten Fragen klären
Bevor Sie sich für einen Weg entscheiden, sollten diese Fragen beantwortet sein:
- Möchte einer von Ihnen im Haus oder in der Wohnung wohnen bleiben?
- Gibt es Kinder, für die es gut wäre, im gewohnten Umfeld zu bleiben?
- Wem gehört die Immobilie, und zu welchen Anteilen? Gewissheit gibt ein Blick ins Grundbuch.
- Wie hoch ist das restliche Darlehen, und wer von Ihnen steht im Vertrag mit der Bank?
- Was ist die Immobilie heute wert?
Drei Wege für die gemeinsame Immobilie
Im Kern gibt es drei Möglichkeiten. Welche passt, hängt vor allem davon ab, ob einer von Ihnen bleiben möchte und ob Sie auch künftig gut gemeinsam entscheiden können.
Verkaufen
Oft ist der Verkauf der einfachste Weg. Geld lässt sich zwischen zwei Partnern leichter aufteilen als ein Haus. Nach der Ablösung des Darlehens wird der Erlös nach den vereinbarten Anteilen verteilt. Soll das Darlehen vorzeitig abgelöst werden, sprechen Sie früh mit Ihrer Bank über die Bedingungen.
Einer übernimmt die Immobilie
Bleibt einer von Ihnen im Haus, zahlt er den anderen aus. Dafür brauchen Sie einen Wert, den beide akzeptieren, und eine Finanzierung für die Auszahlung. Wer auszieht, möchte in der Regel auch aus dem gemeinsamen Darlehen entlassen werden. Darüber entscheidet die Bank.
Vermieten
Wenn keiner im Haus bleiben möchte, aber auch niemand verkaufen will, kann eine Vermietung eine Lösung sein. Das setzt voraus, dass Sie auch nach der Trennung gut zusammenarbeiten: bei der Mieterauswahl, bei Reparaturen und bei der Abrechnung.
Der Wert als gemeinsame Grundlage
Ob Verkauf oder Übernahme: Beide Seiten brauchen einen Wert, dem sie vertrauen. Für eine einvernehmliche Lösung genügt oft eine fundierte Marktwertermittlung. Können Sie sich nicht einigen oder muss der Wert vor Gericht Bestand haben, braucht es ein Verkehrswertgutachten von einem Sachverständigen. Auf Wunsch beauftragen Sie es über uns.
Mehr zur Wertermittlung und zum Verkehrswertgutachten
Steuern im Blick behalten
Liegt der Kauf der Immobilie weniger als zehn Jahre zurück, kann ein Verkauf Steuern auslösen. Das betrifft vor allem den Partner, der schon ausgezogen ist, und es kann auch gelten, wenn ein Anteil gegen eine Ausgleichszahlung an den anderen übertragen wird. Klären Sie das mit Ihrem Steuerberater, bevor einer von Ihnen auszieht. Einen Überblick gibt unser Beitrag zur Spekulationssteuer bei Immobilien.
So entlasten wir Sie beim Verkauf
Ein Verkauf bringt viel Arbeit mit sich: vom Inserat über Besichtigungen bis zur Verhandlung. Diese Aufgaben übernehmen wir, während Sie sich um alles andere kümmern.
- Wert ermitteln: Wir ermitteln, was Ihr Haus oder Ihre Wohnung wert ist und welcher Preis sich erzielen lässt.
- Vermarkten: Wir erstellen ein Exposé mit allen wichtigen Informationen und ansprechenden Fotos und veröffentlichen das Inserat. Auf Wunsch vermarkten wir diskret, ohne öffentliche Anzeige.
- Anfragen bearbeiten: Alle Anfragen per E-Mail und Telefon laufen bei uns auf.
- Besichtigen: Wir wählen passende Interessenten aus und führen die Besichtigungen durch.
- Verhandeln und abschließen: Wir führen die Preisverhandlungen und begleiten Sie bis zum Notartermin.
Beide Eigentümer werden über jeden Schritt informiert und entscheiden mit. Abschied vom gemeinsamen Zuhause zu nehmen, fällt nicht leicht. Wir helfen Ihnen, eine Lösung zu finden, mit der beide gut weiterleben können.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Mehr zum ThemaRecht und Steuern
Ratgeber
Weitere Beiträge.
- Recht und Steuern
Gebäudeenergiegesetz: was Eigentümer beim Verkauf wissen müssen
Energieausweis, Heizung, Modernisierung: was das Gebäudeenergiegesetz für den Verkauf Ihrer Immobilie bedeutet und wie es den Preis beeinflussen kann.
Weiterlesen - Recht und Steuern
Spekulationssteuer bei Immobilien: Fristen und Ausnahmen
Wann beim Immobilienverkauf Spekulationssteuer anfällt, welche Zehnjahresfrist gilt und wann Eigennutzung davon befreit. Überblick vom Makler.
Weiterlesen - Recht und Steuern
Grundsteuerreform: was Eigentümer in Wuppertal wissen müssen
Neue Grundsteuer seit der Reform: was sich für Eigentümer in Wuppertal geändert hat, wie der Wert ermittelt wird und wo Sie Ihren Bescheid prüfen.
Weiterlesen